AGB & Expeditionsbedingungen
Besondere Vertrags- und Teilnahmebedingungen: Expeditionsbegleitung & Guiding
1. Vertragsgegenstand: Reine Dienstleistung (Skipper, Scout, Expeditionsleitung)
7 Seas Expeditions erbringt ausschließlich Dienstleistungen der fachlichen Leitung, nautischen Führung (Skipper), fahrtechnischen Einweisung sowie der Sicherheitskoordination von Segel- und Allrad-Expeditionen. Der Vertrag zwischen den Teilnehmern und 7 Seas Expeditions ist ein reiner Dienstleistungsvertrag über diese Begleit- und Leitungsfunktion. 7 Seas Expeditions ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG).
2. Gemeinschaftsmodell: Charter- und Expeditionsgemeinschaft
Die Durchführung der Touren erfolgt nach dem Prinzip einer nicht-gewerblichen Expeditions- bzw. Interessengemeinschaft auf Gegenseitigkeit:
Auf See (Segelreisen): Die Teilnehmer schließen sich zu einer Chartergemeinschaft zusammen. Das Charterschiff wird für die Gruppe angemietet; die reinen Charterkosten werden ohne Aufschlag 1:1 auf die Kojenplätze umgelegt. 7 Seas Expeditions stellt lediglich den Schiffsführer (Skipper).
An Land (Allrad-/Offroad-Reisen): Die Teilnehmer bilden eine Selbstfahrer-Expedition. Geländefahrzeuge werden von den Teilnehmern (bzw. als Fahrzeugmieter) direkt bei lokalen Vermietern angemietet oder die Mietkosten werden ohne Aufschlag als durchlaufender Posten geteilt. 7 Seas Expeditions fungiert als Führungsfahrzeug/Scout und vermittelt fahrtechnisches sowie sicherheitsrelevantes Know-how.
3. Bordkasse / Expeditionskasse (Durchlaufende Kosten)
Sämtliche fahrtbezogenen Betriebs- und Nebenkosten sind nicht im Leitungshonorar enthalten. Sie werden von den Teilnehmern vor Ort über eine gemeinsame Bord- bzw. Expeditionskasse getragen und abgerechnet:
Dies umfasst unter anderem: Treibstoff, Maut, Pisten- und Nationalparkgebühren, Camping- und Stellplatzkosten, Transitlog, Schiffsdiesel, Hafengebühren, lokale Guides/Ranger, Verpflegung sowie behördliche Durchfahrts- oder Einreisegenehmigungen (Permits).
Die Kasse wird von der Crew/Gruppe gemeinschaftlich verwaltet. Der Expeditionsleiter/Skipper wird traditionsgemäß aus dieser Kasse mitverpflegt.
4. Eigenverantwortliche Anreise und Visa
Internationale Flüge, Zubringertransfers, Visa-Beschaffungen sowie individuelle Hotelübernachtungen vor oder nach der Tour sind nicht Bestandteil des Vertrages und müssen von jedem Teilnehmer eigenständig und auf eigene Rechnung gebucht werden.
5. Expeditionscharakter, Krisenregionen und Routenänderung
Die Expeditionen führen bewusst abseits touristischer Infrastruktur und teilweise durch Regionen mit herausfordernder politischer, klimatischer oder infrastruktureller Gemengelage.
Es besteht kein Anspruch auf das Erreichen bestimmter Routen, Ziele oder Etappen.
Der Expeditionsleiter/Skipper besitzt die uneingeschränkte Weisungs- und Entscheidungsbefugnis (Befehlsgewalt an Bord und Leitungsgewalt im Konvoi), um Routen bei Schlechtwetter, technischen Defekten, Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder Sicherheitswarnungen jederzeit anzupassen, abzubrechen oder zu verlegen. Derartige Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung des Honorars.
6. Eigenverantwortung, Risikoverzicht & Ausrüstung
Die Teilnahme erfolgt als vollwertiges Crewmitglied auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer bestätigt, physisch und psychisch den besonderen Belastungen einer autarken Expedition gewachsen zu sein. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eigenständig für einen weltweiten, bergungskostendeckenden Auslandskranken- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen, der auch Offroad- und Hochseebergungen sowie Krisenregionen ausdrücklich einschließt.
